Gut zum Druck: Die Druckfreigabe
Bei uns erhalten Sie für jeden Druck-, Stick- oder Laserauftrag ein sogenanntes Gut zum Druck oder ein Gut zur Ausführung. Manchmal passiert es, dass Fehler darauf nicht entdeckt werden und der Auftrag trotzdem freigegeben wird. Das führt immer wieder zu Diskussionen. Der rechtliche Hintergrund dazu ist klar. Eine Freigabe bedeutet, dass Sie als Kunde das Motiv kontrolliert und für „gut zum Druck“ befunden haben. Aufwände aus Fehlern, die erst später entdeckt werden, gehen so zu Lasten desjenigen, der die Druckfreigabe erteilt hat. Es ist also wichtig, dass jedes Gut zum Druck oder GzD, wie es häufig abgekürzt wird, bei jedem Auftrag mit der nötigen Sorgfalt und Akribie kontrolliert und Fehler sowie gewünschte Korrekturen möglichst rasch an uns kommuniziert werden. Mehr zu diesem ganzen Prozess erfahren Sie in unserem neusten Blogbeitrag auf unserem Firmenblog.